4 FEBRUAR 2021

nTLDs ICANN-Arbeitsgruppe fordert mehr Schutz für .brands

new gTLD Subsequent Procedures PDP Working Group

Von der Reform des Einführungsverfahrens für neue Top Level Domains profitieren auch .BRANDs: auf Empfehlung der von ICANN »New gTLD Subsequent Procedures PDP Working Group« soll eine Umgehung von Rechteschutzverfahren in Zukunft erschwert werden.

Es hat eine millionenschwere Lücke im Einführungsverfahren der „new gTLD“ gegeben, welche nach den Empfehlungen der „New gTLD Subsequent Procedures PDP Working Group“ geschlossen werden muss, um Spekulationen durch nTLD-Auktionen zu verhindern.
Parallel zu diesem am 20. Januar 2021 veröffentlichten, 400 Seiten umfassenden Schlussbericht ist nun auch der „Phase 1 Final Report on the Review of All Rights Protection Mechanisms in All gTLDs Policy Development Process“ publiziert, welcher sich auf ganzen 151 Seiten mit den Rechteschutzverfahren im Rahmen des nTLD-Einführungsprogramms befasst. Das Programm hat insbesondere vier: das „Uniform Rapid Suspension System“ (URS), das „Trademark Clearinghouse“ (TMCH), die „Sunrise and Trademark Claims services offered through the TMCH“ und das „Trademark Post-Delegation Dispute Resolution Procedure“ (TM-PDDRP). Zu letzterem gehören das „Registration Restrictions Dispute Resolution Procedure“ (RRDRP), das „Public Interest Commitments Dispute Resolution Procedure“ (PIC-DRP) und das „Trademark Post-Delegation Dispute Resolution Procedure“ (TM-PDDRP); keines dieses Verfahren hat in der Praxis jedoch grössere Bedeutung.

Das gilt mitnichten für eine Reformempfehlung, von der nach Recherchen des Domain-Bloggers Kevin Murphy vor allem .brands, also Markenendungen profitieren sollen. In der „Sunrise Final Recommendation #1“ schlägt die Arbeitsgruppe eine Regelung vor, die es Registries über eine Regelung im Registry Agreement deutlich erschweren soll, die Rechteschutzverfahren durch eigene Regelungen zu umgehen. In der Praxis zielt das darauf ab, die Zeichen berühmter Marken auf Listen mit reservierten oder Premium-Domains zu setzen, so dass den Markeninhabern eine Registrierung in der „Sunrise-Period“ gar nicht und später nur zu erhöhten Gebühren möglich ist. So soll .top von Facebook für die Domain facebook.top US$ 30.000,– verlangt haben, während man bei .feedback zahlreiche Markendomains gleich selbst für sich registriert hat. Auch .sucks steht unter dem Verdacht, Markenunternehmen mit Sunrise-Gebühren von US$ 1.999,- zur Kasse gebeten zu haben, wenn diese ihre Domain-Namen präventiv registrieren wollten. Verhindern soll das in Zukunft eine neue Regelung

„…stating that a Registry Operator shall not operate its TLD in such a way as to have the effect of intentionally circumventing the mandatory RPMs imposed by ICANN or restricting brand owners’ reasonable use of the Sunrise RPM.“

Ob sich diese Klausel am Ende auch im Bewerberhandbuch wiederfindet, ist noch offen. Nachdem die „Generic Names Supporting Organization“ (GNSO) diesen Schlussbericht verabschiedet hat, liegt der Ball nun im Feld des ICANN Board of Directors. Dort kann man sich den Empfehlungen anschliessen, aber auch eine erneute Prüfung veranlassen oder eigene Formulierungen erarbeiten. Ein fixes Datum, bis wann auch diese Prüfung abgeschlossen ist, gibt es derzeit nicht.

ICANN nTLDs-Arbeitsgruppe

global IP action AG, unser digitales Beratungsteam wird Sie sehr gerne über den Stand der zweiten Runde für die Anmeldung eines neuen „generic Top Level Domain“ (.brand) eingehend und professionell beraten. Bitte kontaktieren Sie uns: frage@globalipaction.ch oder rufen Sie uns an: +41 55 420 11 12.