13 MAI 2024
Qualität bleibt, Flexibilität steigt: Die Internetendung .swiss steht künftig auch natürlichen Personen offen
Seit dem 24. April 2024 können natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder mit Schweizer Pass eine Internetadresse mit der Endung .swiss beantragen. Es werden ihnen Domain-Namen zugeteilt, die zumindest einen eigenen Namen enthalten. Weiterhin werden alle Gesuchstellenden identifiziert. Damit bleibt die Domain .swiss eine der sichersten der Welt und steht zuverlässig für Schweizer Werte und Verankerung.
Vor rund zehn Jahren wurden im Internet über 1000 neue Endungen für Internetadressen (Domains) eingeführt. Während einige nationale geografische Endungen weltweit geschützt sind, gilt dies nicht für die Bezeichnung .swiss . Nachdem ausländische Firmen Interesse an der Domain zeigten, sicherte sich die Eidgenossenschaft diese Endung, mit der die Prädikate „Swissness“ und „Swiss Made“ in Verbindung gebracht werden.
Der Bundesrat beauftragte in der Folge das Bundesamt für Kommunikation damit, die Domain der Schweizer Gemeinschaft zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. In einem ersten Schritt erhielten Unternehmen, Behörden, Vereinen und Stiftungen Zugang. Eine vorausgehende öffentliche Konsultation hatte einige Wünsche für ein sicheres Internet hervorgebracht, die in die Regulierung von .swiss einflossen und auch heute noch aktuell sind.